Patient beim selbstständigen Betätigen des Verlängerungs-Klickmechanismus
Patient dokumentiert die Anzahl der Klicks und damit die exakte Verlängerungsstrecke pro Tag
Dank des selbstständigen Verlängerungs-Managements können die Patienten den Ort der Verlängerung frei wählen
5. Verlängerung
(Kapitel im Film ab Minute 7:35) - Die Verlängerungsphase beginnt 7 Tage nach der Operation. Die Knochen werden bei der Oberschenkelverlängerung in der Regel mit 1,0 mm pro Tag verlängert. Kleinere tägliche Verlängerungsstrecken unter 1 mm führen zwar zu einer Ausweitung der Verlängerungsphase, jedoch zu einer intensiveren und schnelleren Knochenheilung. Darüberhinaus wird durch Reduzierung der Weichteilspannung das Wohlbefinden des Patienten weniger gestört. Daher empfehlen wir, die täglichen Verlängerungsschritte auf 0,7 - 0,9 mm pro Tag je nach Region zu reduzieren dieses Vorgehen kann jedoch nur beim Betzbone® angewendet werden, da dem Nagel – im Gegensatz zu allen anderen verfügbaren Nagelsystemen - nie die Kraft fehlt, eine vorzeitige knöcherne Überbrückung (Präkonsolidierung) zu überwinden. So dauert zum Beispiel die Verlängerungsphase für 9 cm ca. 3 bis 4 Monate bei guter Mobilität für Beruf und Arbeitsfähigkeit.
Die Kontrolle der täglichen Verlängerungsschritte ist denkbar einfach:in einer Tabelle dokumentiert der Patient seine täglichen Verlängerungsschritte (Anzahl der Klicks). Dadurch hat der Patient zu jedem Zeitpunkt einen genauen Überblick über die gewonnene Verlängerungsstrecke. Durch kein anderes Verfahren - weder Röntgen, CT oder Sonographie - lässt sich die Verlängerungsstrecke mit gleicher Präzision und ohne Strahlenbelastung an jedem Platz der Welt bestimmen. Zur Beseitigung der Zweifel an der korrekten Verlängerung kann in 4-6 wöchigen Abständen ein einziges Röntgenbild zur Kontrolle angefertigt werden.
Der Ort der Verlängerung bzw. Nachbehandlung kann dem Patienten nur bei Verwendung des Betzbone® - Nagels freigestellt werden. Somit ist es dem Patienten durchaus möglich, neben der täglichen Verlängerung seiner beruflichen Tätigkeit - sofern es sich nicht um körperlich belastende Arbeiten handelt - nachzugehen. Um sich in seinem privatem Umfeld nicht outen zu müssen, kann selbstverständlich die Verlängerung und Nachbehandlung im Umfeld des BECKER-BETZ-INSTITUTE erfolgen. Hierfür gibt es jedoch keinen medizinischen notwendigen Grund.
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